Startseite › Ratgeber › Angebot schreiben
Ratgeber · Angebote, die angenommen werdenEin gutes Angebot ist klar, vollständig und schnell beim Kunden. Hier steht, was hineingehört, wie Sie es formulieren und wie aus dem Angebot ein Auftrag wird.
Von Timo Kusmenko · Stand: Oktober 2026
Wer ein Angebot schreibt, macht einem Kunden einen verbindlichen Vorschlag: diese Leistung, zu diesem Preis, in diesem Zeitraum. Nimmt der Kunde an, ist der Vertrag geschlossen. Deshalb gehört alles hinein, was später nicht strittig sein soll.
Genauso wichtig wie der Inhalt ist die Geschwindigkeit. Ein Angebot, das am Tag nach dem Gespräch kommt, wird eher angenommen als eines, das eine Woche später kommt, weil der Kunde dann noch weiß, worüber Sie gesprochen haben.
Acht Bestandteile, die in fast jedes Angebot gehören. Für Angebote gibt es anders als für Rechnungen keine gesetzliche Pflichtliste, aber ohne diese Angaben wird es schnell strittig.
Ihr Name oder Firmenname mit Anschrift, dazu der Kunde mit Ansprechperson.
Die Nummer hilft, wenn der Kunde später antwortet oder eine Rechnung folgt.
Worauf sich das Angebot bezieht: Ihre Anfrage vom, unser Gespräch am.
Jede Position mit Beschreibung, Menge, Einheit und Preis. So genau, dass klar ist, was nicht dazugehört.
Summe netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag. Bei Kleinunternehmern der Hinweis nach § 19 UStG.
Wann die Leistung erbracht wird, als Datum oder Zeitraum.
Wann und wie gezahlt wird, etwa Anzahlung und Rest nach Abschluss.
Bis wann das Angebot gilt. Ohne Frist kann der Kunde nur kurz annehmen, was oft für Unklarheit sorgt.
Ein ausgefülltes Beispiel mit erfundenen Namen und Preisen. Der Aufbau passt für die meisten Dienstleistungen.
Sehr geehrte Frau Becker, vielen Dank für das Gespräch am Dienstag. Wie besprochen biete ich Ihnen an: 1. Analyse Ihrer bisherigen Abläufe, 1 Termin vor Ort, pauschal 450,00 € 2. Umsetzung der neuen Abläufe, 12 Stunden zu je 95,00 €, 1.140,00 € 3. Einweisung Ihres Teams, 2 Stunden zu je 95,00 €, 190,00 € Summe netto: 1.780,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer: 338,20 € Gesamtbetrag: 2.118,20 € Start ist ab dem 1. des Folgemonats möglich, die Umsetzung dauert etwa drei Wochen. Zahlbar sind 50 % bei Auftrag und 50 % nach Abschluss. Dieses Angebot gilt 30 Tage. Wenn Sie es annehmen möchten, genügt eine kurze Antwort auf diese E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Timo Beispiel
„Vielen Dank für das Gespräch am Dienstag. Wie besprochen biete ich Ihnen an:“ statt „Hiermit unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot“.
„Ihr Team spart die wöchentliche Liste von Hand“ sagt mehr als „Automatisierung der Listenerstellung“.
„Wenn Sie es annehmen möchten, genügt eine kurze Antwort“ macht die Zusage leicht.
Ein Satz zu dem, was den Kunden im Gespräch bewegt hat, zeigt, dass Sie zugehört haben.
Eine Woche nach dem Gespräch ist der Schwung weg, und der Kunde hat vielleicht schon ein anderes Angebot.
„Beratung nach Aufwand“ ohne Schätzung macht unsicher und lädt zu Nachverhandlungen ein.
Viele Angebote bleiben unbeantwortet, weil niemand nachfragt. Wie Sie das ändern, steht unter Angebot nachfassen.
Ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Mehr zu den Vorlagen unter Angebot Vorlage.
Mit Positionen, Netto, 19 % Umsatzsteuer und Brutto.
Ohne Umsatzsteuer, mit Hinweis nach § 19 UStG.
Rechnet Summen und Umsatzsteuer selbst, Kleinunternehmer per Auswahl.
Bestätigt Auftrag, Preis und Zeitraum.
Die Hinweise auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung oder eine Anwältin.
Wer viele Angebote schreibt, verliert Zeit mit immer gleichen Schritten: Vorlage öffnen, Positionen kopieren, Summen prüfen, als PDF speichern, verschicken, später nachfragen. Mit einem eigenen Ablauf entsteht das Angebot aus den Angaben im Gespräch, der Kunde unterschreibt online, und auf Wunsch läuft auch das Nachfassen von selbst. Wie das aussieht, steht unter Angebot erstellen.
Absender, Empfänger, Datum, Angebotsnummer, die Leistungen mit Preisen, Summe mit Umsatzsteuer, Zeitraum, Zahlungsbedingungen und die Gültigkeit. Eine gesetzliche Pflichtliste wie bei Rechnungen gibt es nicht.
Ja, grundsätzlich ist ein Angebot bindend, bis die Frist abläuft. Wer das nicht möchte, schreibt „freibleibend“ oder „unverbindlich“ dazu.
Üblich sind 14 bis 30 Tage. Wichtig ist, dass überhaupt eine Frist drinsteht.
Ja. Für Angebote ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Ein PDF im Anhang oder ein Link zum Online-Angebot ist üblich.
Statt der Umsatzsteuer den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Eine passende Vorlage finden Sie auf dieser Seite.
Mit Bezug auf das Gespräch oder die Anfrage, zum Beispiel: „Vielen Dank für das Gespräch am Dienstag. Wie besprochen biete ich Ihnen an:“.
Alle Ratgeber zum Thema, jeweils mit Vorlage oder Werkzeug.
Alle Kontaktdaten direkt ins Adressbuch.
Am Handy: Visitenkarte öffnen