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Vorlage · kostenlos, ohne AnmeldungEin Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, kein Festpreis. Hier die Vorlage zum Herunterladen und was Sie über Verbindlichkeit und Überschreitungen wissen sollten.
Von Timo Kusmenko · Stand: Oktober 2026
Ein Kostenvoranschlag ist eine fachliche Schätzung, was eine Leistung voraussichtlich kosten wird. Er wird genutzt, wenn der genaue Aufwand vorher nicht sicher feststeht, etwa bei Reparaturen, Umbauten oder Projekten mit offenen Fragen.
Anders als ein Angebot ist er in der Regel unverbindlich: Die Endrechnung darf vom Kostenvoranschlag abweichen. Wird die Abweichung aber wesentlich, müssen Sie den Kunden informieren, bevor Sie weiterarbeiten.
Kostenlos, ohne Anmeldung. Die gelb markierten Felder ersetzen Sie durch Ihre Angaben.
Mit Positionen, Summe, Hinweis zur Unverbindlichkeit und Gültigkeit.
Die Excel-Vorlage rechnet Summen und Umsatzsteuer, auch für den Kostenvoranschlag.
Die Hinweise auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung oder eine Anwältin.
Verbindlicher Vorschlag zu einem festen Preis. Nimmt der Kunde an, gilt dieser Preis.
Unverbindliche Schätzung. Die Endrechnung richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand.
Gibt es auch, wenn ausdrücklich so vereinbart. Dann wirkt er wie ein Festpreis.
Ist der Aufwand klar, besser ein Angebot. Ist er unsicher, ein Kostenvoranschlag mit offener Kommunikation.
Das Gesetz verlangt, dass Sie den Kunden unverzüglich informieren, wenn absehbar ist, dass der Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird. Der Kunde kann den Vertrag dann kündigen und muss nur die bis dahin erbrachte Leistung bezahlen.
Was „wesentlich“ ist, legt das Gesetz nicht in einer festen Zahl fest. Gerichte entscheiden im Einzelfall. Sicher ist: Wer früh und ehrlich informiert, behält das Vertrauen des Kunden, auch wenn es teurer wird.
Im Zweifel ist ein Kostenvoranschlag kostenlos. Wenn Sie dafür Geld verlangen möchten, etwa weil er viel Aufwand bedeutet, müssen Sie das vorher ausdrücklich mit dem Kunden vereinbaren. Häufig wird der Betrag dann bei einem Auftrag angerechnet.
In der Regel nicht. Er ist eine Schätzung. Verbindlich wird er nur, wenn das ausdrücklich so vereinbart ist.
Eine feste Grenze nennt das Gesetz nicht. Bei einer wesentlichen Überschreitung müssen Sie den Kunden vorher informieren, und er kann den Vertrag kündigen.
Nur wenn Sie das vorher ausdrücklich vereinbart haben. Ohne Vereinbarung ist er im Zweifel kostenlos.
Ein Angebot nennt einen verbindlichen Preis, ein Kostenvoranschlag eine unverbindliche Schätzung.
So lange, wie Sie es hineinschreiben. Üblich sind einige Wochen, weil sich Preise und Aufwand ändern können.
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