Allgemeine Geschäftsbedingungen
BVD UG (haftungsbeschränkt) · Stand: 28. August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der BVD UG (haftungsbeschränkt), Bunsenstraße 5, 51647 Gummersbach (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Leistungen in den Bereichen KI-Systeme, Web-Anwendungen, Websites und digitale Automatisierungen.
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
Ein digital angenommenes Angebot – etwa über eine vom Auftragnehmer bereitgestellte Angebotsseite – steht der Textform gleich.
§ 3 Leistungsumfang und Festpreis
Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot. Alle Preise sind Festpreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. laufender Kosten für Hosting, Domains, Lizenzen und Dienste Dritter, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Leistungen, die im Angebot nicht genannt sind, sind nicht geschuldet. Änderungswünsche bedürfen einer Vereinbarung in Textform und können Festpreis und Termine anpassen.
§ 4 Einsatz von KI-Werkzeugen
Der Auftragnehmer setzt bei der Erstellung KI-gestützte Werkzeuge ein. Das ist Teil seiner Arbeitsweise und wird hiermit offengelegt. Für die Vertragsgemäßheit des Ergebnisses haftet der Auftragnehmer unabhängig von den verwendeten Werkzeugen in vollem Umfang.
Vertrauliche Daten des Auftraggebers werden nicht ohne dessen Zustimmung in KI-Dienste Dritter eingegeben.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er an überlassenen Inhalten – etwa Texten, Bildern, Logos – die erforderlichen Rechte besitzt, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
§ 6 Abnahme
Soweit Werkleistungen geschuldet sind, teilt der Auftragnehmer die Fertigstellung mit und stellt das Ergebnis zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber prüft innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt konkret die Mängel.
Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine Mängelanzeige in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber das Ergebnis produktiv einsetzt. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Zahlung
Die Zahlungsmodalitäten werden im Angebot vereinbart. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Go-Live-Garantie
Der Auftragnehmer garantiert die Betriebsbereitschaft zum vereinbarten Go-Live-Termin. Wird dieser Termin aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht eingehalten, arbeitet er ohne zusätzliche Vergütung weiter, bis das System betriebsbereit ist.
Die Garantie setzt voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach § 5 vollständig nachgekommen ist. Sie begründet keine Zusicherung einer Eigenschaft im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Einstandspflicht.
§ 9 Support nach Go-Live
Nach der Übergabe leistet der Auftragnehmer 30 Tage lang kostenfreien Support. Umfasst sind die Beseitigung von Mängeln, die er zu vertreten hat, sowie geringfügige Anpassungen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
Nicht umfasst sind neue Funktionen, Schulungen sowie Störungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte zurückgehen.
§ 10 Nutzungsrechte und Eigentum
Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den eigens erstellten Arbeitsergebnissen einschließlich des Quellcodes.
Hiervon ausgenommen sind Bestandteile Dritter – insbesondere quelloffene Bibliotheken, Schriften, Bilder und Dienste –, für die die jeweiligen Lizenzbedingungen gelten. Ebenfalls ausgenommen sind allgemeine Bausteine, Vorlagen und Erfahrungen des Auftragnehmers, die dieser weiterhin frei verwenden darf.
Der Auftragnehmer darf das Projekt nach vorheriger Abstimmung als Referenz nennen und zeigen. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die Vorgaben der DSGVO. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 12 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Auftragswert.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, besteht nicht.
Der Auftraggeber bleibt für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
§ 13 Leistungen Dritter und Verfügbarkeit
Soweit Leistungen auf Diensten Dritter beruhen – etwa Hosting, Schnittstellen, KI-Diensten oder Zahlungsdienstleistern –, schuldet der Auftragnehmer keine über deren Verfügbarkeit hinausgehende Leistung. Änderungen an Preisen, Bedingungen oder Funktionsumfang dieser Dienste hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
§ 14 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, geben sie nicht an Dritte weiter und verwenden sie nur für Zwecke des Vertrages. Die Pflicht besteht nach Vertragsende fort. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 15 Vertragsdauer und Kündigung
Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Dauerschuldverhältnisse – etwa Wartung oder Betreuung – können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Gummersbach, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 28. August 2026 · BVD UG (haftungsbeschränkt)